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Die Jahresabschlussversion von SteuerPilot 2008Dv3 für das Steuerjahr 2008 steht ab 15.12.2008 zum Download zur Verfügung. Diese Version beinhaltet die aktuellen Steuerformulare und gesetzlichen Änderungen. Steuerjahr 2008 - Was hat sich geändert Bitte unbedingt beachten Die steuerliche Behandlung von Wirtschaftsgütern (Abschreibungsobjekten) hat sich geändert. Haben Sie in SteuerPilot 2008Dv1 eventuell nicht mehr gültige Kontennamen für Abschreibungen (Änderung erfolgte im lfd. Jahr 2008) verwendet, wird dies beim Datenimport weitgehend automatisch neu zugeordnet. Bitte prüfen Sie nach dem Import unbedingt die Daten der Anschaffungen, insbesondere die der Geringwertigen Wirtschaftsgüter. Eventuell müssen Sie die Konten für Geringwertige Wirtschaftsgüter neu auswählen. Dies ist für die Erstellung der Anlage EÜR wichtig. HINWEIS Die Auswahl eines Kontos löscht teilweise die erfassten Daten für den jeweiligen Eintrag! Daher sind zwei neue Schalter im Bildschirm Erfassung zu finden, KOPIEREN und EINSETZEN. Wählen Sie vor der Auswahl eines Kontos die Taste KOPIEREN an, ändern dann den Kontennamen und wählen dann die Taste EINSETZEN an, um Ihre Daten wieder in die Felder einzusetzen. Abschreibung als Sammelposten Im Bildschirm Übersicht wählen Sie die Taste EXPORT ABSCHREIBUNGSGÜTER an, dann werden alle abschreibungspflichtigen Anschaffungen automatisch in die Datei Abschreibungen übertragen. Für Einzelposten (über 1.000,- Euro) fragt die Software nach der Zeitdauer in Jahren für die Abschreibung, Sammelposten (150,- -1.000,- Euro) werden ohne Nachfrage angelegt. Alt Geringwertiges Wirtschaftsgut bis 410,- Euro - Sofortabschreibung Wirtschaftsgüter über 410,- Euro - Abschreibung nach AfA-Tabelle Neu Geringwertiges Wirtschaftsgut bis 150,- Euro - Sofortabschreibung Wirtschaftsgüter über 150,- bis 1.000Euro - Abschreibung als Sammelposten über fünf Jahre Wirtschaftsgüter über 1.000Euro - Abschreibung nach AfA-Tabelle Investitionsabzug und Sonderabschreibung Die alte Ansparabschreibung ist entfallen, dafür gibt es jetzt den neuen Investitionsabzug. Das Wirtschaftsgut muss beweglich und dem Anlagevermögen des Unternehmens zugeordnet werden können. Zudem muss es zu mindestens 90 % betrieblich werden und in einer inländischen Betriebsstätte genutzt werden. Die Inanspruchnahme ist nur erlaubt, wenn der Gewinn 100.000,- Euro im Vorjahr nicht überstiegen hat. Die 100.000,- Euro Gewinngrenze gilt nicht nur für den einzelnen Steuerpflichtigen, sondern auch für Gemeinschaften, in denen sich z. B. mehrere Freiberufler zusammengeschlossen haben. Im Gegensatz zur früheren Ansparabschreibung/Sonderabschreibung sind nunmehr auch Investitionen und Sonderabschreibungen in gebrauchte Wirtschaftsgüter möglich. Investitionsabzug und Sonderabschreibung sind im aktualisierten Handbuch erklärt. Übernahme der Daten aus SteuerPilot 2008Dv1/v2
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